VERSICHERUNGSVERGLEICH-DECKUNG  

Deckung.

                                                                                         

Jeder Mensch ist im Alltag einer Vielzahl von Gefahren und Bedrohungen ausgesetzt. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob er nicht schon morgen von einem Schaden (Unfall, Ableben, etc.) betroffen ist. Gegen diese Gefahren können Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von großen finanziellen Problemen getroffen werden.

 

Alle Mitglieder dieser Risikogemeinschaft (dies sind sämtliche Prämienzahler) helfen mit Ihren kleinen finanziellen Beiträgen (Prämien) zusammen, damit jemandem, der von einem Schaden betroffen ist, mit finanzieller Leistung zu diesem Schadensfall geholfen wird. Versicherungen übernehmen die Aufgabe, den Ausgleich zwischen Geschädigten und Nichtgeschädigten herzustellen. Die Prämie ist der Preis für die Ware Versicherungsschutz.

 

Die Voraussetzung für versicherbare Gefahrenereignisse sind Zufälligkeit, Eindeutigkeit, Unabhängigkeit, Schätzbarkeit und Größe. Zufälligkeit heißt, dass bei Abschluss des Versicherungsvertrages das Schadensereignis noch nicht bekannt bzw. noch nicht eingetreten ist. Die Eindeutigkeit bedeutet, dass der Schadensfall eindeutig feststellbar sein muss. Es muss klar sein, welche Leistung bei welchem Ereignis zu erbringen ist. Dazu gibt es die Versicherungsbedingungen, die den Versicherungsfall genau beschreiben und Aus- und Einschlüsse präzise angegeben sind. Unter Schätzbarkeit versteht man, dass die Höhe des Schadens messbar sein muss - die Höhe des Schadens muss eindeutig in Geld angegeben werden können. Unabhängigkeit steht in diesem Zusammenhang dafür, dass ein Versicherungsfall nicht bewirken darf, dass andere Versicherungsfälle dadurch wahrscheinlicher werden.

 

Das Ausmaß der Versicherungsleistung ist entweder ausdrücklich in der Versicherungspolizze angeführt oder ergibt sich aus dem Umfang des eingetretenen Ereignisses unter Anwendung der Bedingungen sowie der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.

 

Deckung kennen die meisten von uns unter dem Begriff der Deckungszusage des Versicherungsunternehmens (Versicherer), der seinem Kunden (Versicherungsnehmer) nach einem gemeldeten Schaden und nach erfolgter Prüfung die Zusage erteilt, dass die beschädigte Sache repariert werden darf und die Kosten dafür aus dem Versicherungsvertrag  in Form einer Schadenszahlung übernommen werden. Wenn es sich dabei um einen Schaden aus dem Bereich der Sachversicherung handelt, so ist dies sehr rasch gegen Vorlage einer Rechnung oder eines Kostenvoranschlages zu erledigen. Wenn sich ein Schadensfall im Bereich der Haftpflichtversicherung oder im Bereich der Personenversicherung ergibt (z. Bsp. Grad der Dauerinvalidität für Leistungen aus einer Unfallversicherung oder bei Fremdverschulden die Höhe der Forderungen gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung), so kann es einige Zeit dauern, bis das eindeutige Schadensausmaß erkennbar ist bzw. festgelegt werden kann.

 

Wichtig ist in jedem Fall, bei einem Schaden unverzüglich dies der Versicherungsgesellschaft entsprechend zur Kenntnis zu bringen und die Deckung bzw. die Deckungszusage einzuholen bzw. abzuwarten!

 

Zur Vermeidung einer eventuellen Unterversicherung sollten Sie mich kontaktieren - kostenlos.

 

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Versicherungsvergleich - Versicherungsberatung - Versicherungsfachmann

Günter Zechmann

Niederösterreichische Versicherung AG

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