Deckung.
Jeder Mensch ist im Alltag einer Vielzahl von
Gefahren und Bedrohungen ausgesetzt. Niemand kann mit Sicherheit sagen, ob er
nicht schon morgen von einem Schaden (Unfall, Ableben, etc.) betroffen ist.
Gegen diese Gefahren können Maßnahmen zur Verringerung oder Vermeidung von
großen finanziellen Problemen getroffen werden.
Alle Mitglieder dieser Risikogemeinschaft (dies
sind sämtliche Prämienzahler) helfen mit Ihren kleinen finanziellen Beiträgen
(Prämien) zusammen, damit jemandem, der von einem Schaden betroffen ist, mit
finanzieller Leistung zu diesem Schadensfall geholfen wird.
Versicherungen
übernehmen die Aufgabe, den Ausgleich zwischen Geschädigten und
Nichtgeschädigten herzustellen. Die Prämie ist der Preis für die Ware
Versicherungsschutz.
Die Voraussetzung für versicherbare
Gefahrenereignisse sind Zufälligkeit, Eindeutigkeit, Unabhängigkeit,
Schätzbarkeit und Größe. Zufälligkeit heißt, dass bei Abschluss des
Versicherungsvertrages das Schadensereignis noch nicht bekannt bzw. noch nicht
eingetreten ist. Die Eindeutigkeit bedeutet, dass der
Schadensfall eindeutig
feststellbar sein muss. Es muss klar sein, welche Leistung bei welchem Ereignis
zu erbringen ist. Dazu gibt es die Versicherungsbedingungen, die den
Versicherungsfall genau beschreiben und Aus- und Einschlüsse präzise angegeben
sind. Unter Schätzbarkeit versteht man, dass die Höhe des Schadens messbar sein
muss - die Höhe des Schadens muss eindeutig in Geld angegeben werden können.
Unabhängigkeit steht in diesem Zusammenhang dafür, dass ein Versicherungsfall
nicht bewirken darf, dass andere Versicherungsfälle dadurch wahrscheinlicher
werden.
Das Ausmaß der Versicherungsleistung ist entweder
ausdrücklich in der Versicherungspolizze angeführt oder ergibt sich aus dem
Umfang des eingetretenen Ereignisses unter Anwendung der Bedingungen sowie der
gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen.
Deckung kennen die meisten von uns unter dem
Begriff der Deckungszusage des Versicherungsunternehmens (Versicherer), der
seinem Kunden (Versicherungsnehmer) nach einem gemeldeten Schaden und nach
erfolgter Prüfung die Zusage erteilt, dass die beschädigte Sache repariert
werden darf und die Kosten dafür aus dem Versicherungsvertrag in Form
einer Schadenszahlung übernommen werden. Wenn es sich dabei um einen Schaden aus
dem Bereich der Sachversicherung handelt, so ist dies sehr rasch gegen Vorlage
einer Rechnung oder eines Kostenvoranschlages zu erledigen. Wenn sich ein
Schadensfall im Bereich der Haftpflichtversicherung oder im Bereich der
Personenversicherung ergibt (z. Bsp. Grad der Dauerinvalidität für Leistungen
aus einer Unfallversicherung oder bei Fremdverschulden die Höhe der Forderungen
gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung), so kann es einige Zeit dauern, bis das eindeutige
Schadensausmaß erkennbar ist bzw. festgelegt werden kann.
Wichtig ist in jedem Fall, bei einem Schaden
unverzüglich dies der Versicherungsgesellschaft entsprechend zur Kenntnis zu
bringen und die Deckung bzw. die Deckungszusage einzuholen bzw. abzuwarten!
Zur Vermeidung einer eventuellen Unterversicherung
sollten Sie mich kontaktieren - kostenlos.
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