VERSICHERUNGSVERGLEICH-FAQ  

FAQ - Begriffe aus der Versicherungswelt.

 

"Drei-Säulen-Prinzip" Erste Säule ist die Sozialversicherung, die zweite Säule die betriebliche Vorsorge, die dritte Säule besteht aus der Eigenvorsorge (private Versicherungen).
   
Finanzierungsquellen der Sozialversicherung Diese finanziert sich durch Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Zuschüssen des Bundes.
   
Beitragshöhe der Sozialversicherung Diese richtet sich nach dem Einkommen des Kunden.
   
Prämienhöhe Diese richtet sich nach dem versicherten Risiko.
   
Finanzierung der staatlichen Pension Diese finanziert sich zum Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren durch das Umlageverfahren (eingenommene Gelder werden wieder ausgegeben).
   
Rechtsgrundlagen der Sozialversicherung Diese sind das ASVG (Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) und die entsprechenden Paralellgesetze).
   
Rechtsgrundlagen der Privatversicherung Diese sind das AGBG (Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch), das VersVG (Versicherungsvertragsgesetz) und das VAG.
   
Erstversicherer Ein Erstversicherer ist ein Versicherungsunternehmen, das Verträgen mit Partnern abschließt, die selber nicht aktiv Versicherungsgeschäfte betreiben.
   
Rückversicherer Ein Rückversicherer ist ein Versicherungsunternehmen, das Versicherungsverträge nur mit Partnern betreibt, die selbst aktiv Versicherungsgeschäfte betreiben.
   
Mitversicherung Dies bedeutet, dass mehrere Erstversicherer sich an einem Gesamtrisiko beteiligen.
   
Prämienzahlungsverzug Die Folgen des Prämienzahlungsverzuges sind im VersVG geregelt.
   
Versicherungsaufsichtsbehörde Diese vertritt die Interessen der Versicherungsnehmer.
   
VVÖ Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs vertritt die Interessen dieser gegenüber dem Staat.
   

Was tun bei

Fahrerflucht ?

Sich an den Versicherungsverband wenden, da dieser eine Leistung aus dem Fahrerfluchtfond erbringt.
   
Rechtsquelle Versicherungsvertrag Die bedeutendste Rechtsquellen für eine abgeschlossene Versicherung sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, das VersVG sowie die BVB (Besondere Versicherungsbedingungen).
   
Rechtsansprüche Kinder ? Kinder besitzen Rechtsfähigkeit, also Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
   
Geschäftsfähigkeit Dies ist die Fähigkeit, durch eigene Handlung ein Rechtsgeschäft abschließen zu können.
   
VN Dies bedeutet Versicherungsnehmer - ist der Vertragspartner mit der Vers.-Gesellschaft
   
VR Dies bedeutet Versicherer - dies ist die jeweilige Versicherungsgesellschaft
   
Versicherte Person Dies ist jene Person, die in einem Vertrag das versicherte Risiko darstellt.
   

Bezugsberechtigte

Person

Dies ist die Person, die eine Leistung im Schadensfall aus einer Versicherung erhält.
   
Widerrufliches Bezugsrecht Hier entsteht der Anspruch auf Forderung erst mit Eintritt des Versicherungsfalles.
   

Unwiderrufliches

Bezugsrecht

Hier geht das Bezugsrecht im Todesfall des Bezugsberechtigten auf seine Erben über.
   

Anzahl

Bezugsberechtigte

Der VN kann für den Versicherungsfall auch mehrer Bezugsberechtigte einsetzen.
   
Zession Abtretung der Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag
   
Verpfändung Der VN gibt dem VR ein Pfand in die Hand (meist Grundbuchseintrag).
   
Vinkulierung Auszahlung der Versicherungsleistung im Schadensfall nur unter bestimmten Bedingungen bzw. mit  Zustimmung des Versicherers.
   
Vermittlungsagenten Sind mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen betraut und u.a. berechtigt, diese Anträge entgegen zu nehmen.
   
Versicherungspolizze Darunter ist der Versicherungsschein des Versicherungsunternehmens zu verstehen, auf dem vereinbarte und gültige Versicherungsvertrag festgehalten ist.
   
Antragsbindefrist Dies ist der Zeitraum, in dem der Antragsteller an seinen Antrag gebunden ist.
   
Versicherungssumme Dies ist der Geldbetrag, der vom Versicherer im Schadensfall zur Auszahlung kommt.
   
Vorläufige Deckung Dies ist ein prämienpflichtiger Versicherungszeitraum - vor Erhalt der Polizze.
   
Versicherungsbestätigung

Mit dieser bestätigt eine Versicherungsgesellschaft, dass Versicherungsschutz gewährt wird bzw. im Schadensfall gegeben ist.

   

Beendigung des

Versicherungsvertrages

Automatischer Ablauf des Vertrages, Kündigung durch VN, Kündigung durch VR, Kündigung wegen Schadensfall, einvernehmliche Lösung des Vertrages etc.
   
Vertragsrücktritt Zu diesem ist der VR berechtigt, wenn Antragssteller Antragsfragen falsch oder unrichtig beantwortet hat.
   

Rechtspflichten

Obliegenheiten können gerichtlich nicht eingeklagt werden, die Einhaltung von Rechtspflichten hingegen schon.
   
Obliegenheiten sind Vorschriften, deren Verletzung den VR leistungsfrei machen können.
   
Prämienzahlungspflicht Dies ist die Pflicht des VN, die Prämie rechtzeitig zur Einzahlung zu bringen. Die Nichtzahlung der Prämie ist durch den VR gerichtlich einklagbar.
   

Vorvertragliche

Anzeigepflicht

Dies ist eine Obliegenheit des VN, dem VR alle bekannten und wichtigen Umstände für den beantragten Versicherungsvertrag bekannt zu geben.
   
Rettungspflicht Dies ist eine Obliegenheit (und natürlich auch eine Selbstverständlichkeit) im Schadensfall bei der Bergung von verletzten Personen mitzuhelfen.
   
Doppelversicherung Dies ist die mehrfache Versicherung ein und desselben Risikos. Bei der Sachversicherung könnte hier auch betrügerische Absicht vorliegen.
   
Klage gegen den VR ? Sollte der VR im Schadensfall die vereinbarte Leistung nicht erbringen, so ist dies einklagbar, da die Leistungserbringung eine Rechtspflicht des VR ist.
   
Qualifizierte Mahnung Der VR kann den bestehenden Vertrag fristlos kündigen, nachdem er eine qualifizierte Mahnung an den VN gesendet hat.
   
Nachfrist Dies ist der Zeitraum den der VR dem VN setzt, um die überfällige Prämie schnellst-möglich zur Einzahlung zu bringen und den Versicherungsschutz nicht zu verlieren.
   
Krankenversicherungsträger Dies sind in der Sozialversicherung u.a. die Gebietskrankenkasse oder auch die Sozialversicherungsanstalt der Bauern.
   
Pensionsversicherungsträger Pensionsversicherungsträger in der Sozialversicherung ist u.a. die Pensions-versicherungsanstalt.
   
Unfallversicherungsträger Dies ist in der gesetzlichen Sozialversicherung die AUVA (Allgemeine Unfall- versicherungsanstalt).
   
ASVG Dies ist das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz.
   
BSVG Dies ist das Bauern-Sozialversicherungsgesetz.
   
GSVG Dies ist das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (für Selbständige).
   
Anspruch Krankenversicherung Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung haben der Versicherte sowie bestimmte Angehörige (meist Ehepartner, Kinder).
   
Beitragshöhe  gesetzliche Sozialversicherung Faktoren für die Ermittlung der Beitragshöhe sind die Beitragsgrundlage und der Beitragssatz.
   
Krankenversicherung bei Unternehmern Der Beitrag der Unternehmer für die Krankenversicherung richtet sich nach dem im letzten Steuerbescheid enthaltenen Einkommens.
   
Finanzierung Arbeitsunfall-versicherung Diese wird ausschließlich vom Arbeitgeber finanziert.
   
Pflegegeld Das Ausmaß dafür richtet sich nach dem Pflegebedarf, welcher in verschiedene Stufen eingeteilt ist.
   
Bergungskosten Hubschrauber Die Beförderung bis ins Tal bei Sportunfällen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen.
   
ASVG-Krankengeld Die Höhe hängt von vom Einkommen und der Dauer des Krankenstandes ab.
   
Zahnersatz Festsitzender Zahnersatz wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht bezahlt.
   
Gesetzliche Unfallversicherung Gedeckt und geregelt in der gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle sowie klar definierte Berufskrankheiten.
   
Rehabilitation Dies sind medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen, damit der Versehrte wieder an Platz zurück kommt, an dem er vor dem Unfall gewesen ist.
   
Versehrtenrente Diese gebührt ab 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit.
   
Hinterbliebenenrente Diese wird geleistet, wenn der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls ist.
   
Witwenpension Diese ist eine Hinterbliebenenpension, bis maximal 60 % der Pension des bzw. der Verstorbenen.
   
Pensionsalter Frauen Dieses wird schrittweise ab dem Jahr 2024 angehoben, sodass das Regelpensionsalter auch für Frauen bei 65 Jahren sein wird.
   
Voraussetzung Pension Eine der Voraussetzung für die Gewährung einer Pension ist die Erfüllung der Wartezeit.
   
Pensionshöhe Diese ist abhängig von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate.
   
Pensionskonto Darauf werden die Beitragsgrundlagen für die erworbenen Versicherungsmonate erfasst.
   
Durchrechungszeitraum Dieser wird nach aktueller gesetzlicher Lage schrittweise auf 40 Jahre angehoben.
   
Höhe der Pension Es können maximal 80 % Pensionsprozente (ohne Bonusprozente) erworben werden.
   
Bruttopension Von dieser werden Krankenversicherungsbeitrag sowie Lohnsteuer abgezogen.
   
Versicherungssumme Dies ist bei der privaten Lebensversicherung frei wählbar.
   
Auszahlung der Versicherungssumme Diese wird ausbezahlt entweder am Ende der Laufzeit oder bei Ableben der versicherten Person und zwar inklusive der bis dahin angefallenen Gewinnbeteiligungen.
   
Erlebensversicherung Diese dient vor allem zur Absicherung der eigenen Lebensabends.
   
Rentenversicherung Diese dient hauptsächlich zum Ausgleich für die eigene Altersvorsorge.
   
Ablebensversicherung Diese dient meist zur Absicherung der Hinterbliebenen und wird auch bei Finanzierungen zur Besicherung von Krediten und Darlehen herangezogen.
   
Rentenoption Der VN kann bei Vertragsablauf seiner Lebensversicherung bestimmen, ob der das Kapital auf einmal oder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt bekommt.
   
Richtigkeit der Antworten im Antrag Für die Richtigkeit der bei Antragsstellung angeführten Antworten ist der VN.
   
Prämienhöhe bei der Lebensversicherung Diese ist abhängig von der Höhe der Versicherungssumme, der Art des Tarifes sowie vom Alter und Gesundheitszustand der versicherten Person.
   
Gültigkeit einer Unfall- bzw. einer Lebensversicherung Diese gelten weltweit und zwar 24 Stunden rund um die Uhr.
   
Rückkaufswert einer Lebensversicherung Dies ist jener Wert der an den VN ausbezahlt wird vor Ablauf des Vertrages.
   
Prämienfreistellung Der VN teilt dem VR mit, dass er für eine bestimmte Zeit oder bis zum Ende des Vertrages keine Prämien mehr für seine kapital bildende Lebensversicherung bezahlt.
   
Private Unfallversicherung Die Antragsstellung bzw. der Abschluss dafür erfolgt auf freiwilliger Basis.
   
Gliedertaxe Mit dieser Aufstellung wird der Grad der dauernden Invalidität festgestellt.
   
Was ist ein Unfall ? Dies ist eine plötzlich von außen einwirkende Schädigung des Körpers.
   
Zeckenbiss Dies ist ein versichertes Risiko in der privaten Unfallversicherung.
   
Nicht versicherbare Personen in der priv. Unfallversicherung Dies sind Personen mit z. Bsp. schwerem Nervenleiden oder einer Geisteskrankheit.
   
Krankheit Dies ist auf Basis der medizinischen Erkenntnisse ein abnormaler körperlicher oder geistiger Zustand.
   
Verlust Versicherungsschutz bei privater Krankenversicherung Dies trifft z. Bsp. zu, wenn ein missbräuchlicher Genuss von Alkohol oder Suchtgiften vorliegt, ebenso bei Entziehungskuren oder -maßnahmen.
   
Durchschnitts-Steuersatz Die Durchschnitts-Steuersätze nach dem österreichischen Einkommenssteuer-gesetz betragen 23 %, 33,5 % oder 50 %.
   
Steuerabsetzbetrag Dieser vermindert die festgesetzte Steuerleistung.
   
Werbungskostenpauschale Diese beträgt jährlich € 132,--.
   
Grenze der Geltendmachung von Sonderausgaben Ab einem Jahreseinkommen von € 50.900,-- ist die Berücksichtigung von Sonderausgaben nicht mehr möglich.
   
Kapitalertragssteuer Diese wird vom Zinsgewinn des Sparguthabens in Höhe von 25 % einbehalten und von den Banken direkt an das Finanzamt abgeführt.
   
Höhe der Versicherungssteuer In der Krankenversicherung gibt es 1 % Versicherungssteuer, in der Unfall- und der Lebensversicherung sind es 4 % und in der Sachversicherung 11 %.

 

Wenn Sie Bezeichnungen oder Wörtern aus dem Versicherungsbereich begegnen, die Sie gerne erklärt haben möchten, diese jedoch hier nicht angeführt sind, dann kontaktieren Sie mich einfach unverbindlich und kostenlos. Es ist meine Aufgabe als qualifizierter, geprüfter und erfahrener Versicherungsfachmann Ihnen all Ihre Fragen restlos zu beantworten und mit Ihnen gemeinsam Ihren bestmöglichen Versicherungsschutz herbei zu führen.

 

Bei erster Gelegenheit werde ich diese "FAQ"-Liste wiederum etwas erweitern - aber vielleicht lernen wir uns ja vorher schon persönlich kennen - ich würde mich über Ihre Kontaktaufnahme sehr freuen!

 

Wenn Sie Fragen zu weiteren Fachbegriffen haben, kontaktieren Sie mich einfach kostenlos.

 

Nach oben  │ e-mail


Versicherungsvergleich - Versicherungsberatung - Versicherungsfachmann

Günter Zechmann

Niederösterreichische Versicherung AG

A-2340 Mödling, Enzersdorfer Strasse 7


Tel. 02236/48017  Handy: 0650/2706958  Mob: 0664/801095966