| "Drei-Säulen-Prinzip" |
Erste Säule ist die
Sozialversicherung, die zweite Säule die betriebliche Vorsorge, die dritte
Säule besteht aus der Eigenvorsorge (private Versicherungen). |
| |
|
| Finanzierungsquellen der
Sozialversicherung |
Diese finanziert sich durch
Beiträge von Arbeitgebern, Arbeitnehmern und Zuschüssen des Bundes. |
| |
|
| Beitragshöhe der
Sozialversicherung |
Diese richtet sich nach dem
Einkommen des Kunden. |
| |
|
| Prämienhöhe |
Diese richtet sich nach dem
versicherten Risiko. |
| |
|
| Finanzierung der
staatlichen Pension |
Diese finanziert sich zum
Unterschied zum Kapitaldeckungsverfahren durch das Umlageverfahren
(eingenommene Gelder werden wieder ausgegeben). |
| |
|
| Rechtsgrundlagen der
Sozialversicherung |
Diese sind das ASVG
(Allgemeine Sozialversicherungsgesetz) und die entsprechenden
Paralellgesetze). |
| |
|
| Rechtsgrundlagen der
Privatversicherung |
Diese sind das AGBG
(Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch), das VersVG (Versicherungsvertragsgesetz)
und das VAG. |
| |
|
| Erstversicherer |
Ein Erstversicherer ist ein
Versicherungsunternehmen, das Verträgen mit Partnern abschließt, die
selber nicht aktiv Versicherungsgeschäfte betreiben. |
| |
|
| Rückversicherer |
Ein Rückversicherer ist ein
Versicherungsunternehmen, das Versicherungsverträge nur mit Partnern
betreibt, die selbst aktiv Versicherungsgeschäfte betreiben. |
| |
|
| Mitversicherung |
Dies bedeutet, dass mehrere
Erstversicherer sich an einem Gesamtrisiko beteiligen. |
| |
|
| Prämienzahlungsverzug |
Die Folgen des
Prämienzahlungsverzuges sind im VersVG geregelt. |
| |
|
|
Versicherungsaufsichtsbehörde |
Diese vertritt die
Interessen der Versicherungsnehmer. |
| |
|
| VVÖ |
Der Verband der
Versicherungsunternehmen Österreichs vertritt die Interessen dieser
gegenüber dem Staat. |
| |
|
|
Was tun bei
Fahrerflucht ? |
Sich an den
Versicherungsverband wenden, da dieser eine Leistung aus dem
Fahrerfluchtfond erbringt. |
| |
|
| Rechtsquelle
Versicherungsvertrag |
Die bedeutendste
Rechtsquellen für eine abgeschlossene Versicherung sind die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen, das VersVG sowie die BVB (Besondere
Versicherungsbedingungen). |
| |
|
| Rechtsansprüche Kinder ? |
Kinder besitzen
Rechtsfähigkeit, also Träger von Rechten und Pflichten zu sein. |
| |
|
| Geschäftsfähigkeit |
Dies ist die Fähigkeit,
durch eigene Handlung ein Rechtsgeschäft abschließen zu können. |
| |
|
| VN |
Dies bedeutet
Versicherungsnehmer - ist der Vertragspartner mit der Vers.-Gesellschaft |
| |
|
| VR |
Dies bedeutet Versicherer -
dies ist die jeweilige Versicherungsgesellschaft |
| |
|
| Versicherte Person |
Dies ist jene Person, die in
einem Vertrag das versicherte Risiko darstellt. |
| |
|
|
Bezugsberechtigte
Person |
Dies ist die Person, die
eine Leistung im Schadensfall aus einer Versicherung erhält. |
| |
|
| Widerrufliches
Bezugsrecht |
Hier entsteht der Anspruch
auf Forderung erst mit Eintritt des Versicherungsfalles. |
| |
|
|
Unwiderrufliches
Bezugsrecht |
Hier geht das Bezugsrecht im
Todesfall des Bezugsberechtigten auf seine Erben über. |
| |
|
|
Anzahl
Bezugsberechtigte |
Der VN kann für den
Versicherungsfall auch mehrer Bezugsberechtigte einsetzen. |
| |
|
| Zession |
Abtretung der Ansprüche aus
einem
Versicherungsvertrag |
| |
|
| Verpfändung |
Der VN gibt dem VR ein Pfand
in die Hand (meist Grundbuchseintrag). |
| |
|
| Vinkulierung |
Auszahlung der
Versicherungsleistung im Schadensfall nur unter bestimmten Bedingungen
bzw. mit Zustimmung des Versicherers. |
| |
|
| Vermittlungsagenten |
Sind mit der Vermittlung von
Versicherungsverträgen betraut und u.a. berechtigt, diese Anträge entgegen
zu nehmen. |
| |
|
| Versicherungspolizze |
Darunter ist der
Versicherungsschein des Versicherungsunternehmens zu verstehen, auf dem
vereinbarte und gültige Versicherungsvertrag festgehalten ist. |
| |
|
| Antragsbindefrist |
Dies ist der Zeitraum, in
dem der Antragsteller an seinen Antrag gebunden ist. |
| |
|
| Versicherungssumme |
Dies ist der Geldbetrag, der
vom Versicherer im Schadensfall zur Auszahlung kommt. |
| |
|
| Vorläufige Deckung |
Dies ist ein
prämienpflichtiger Versicherungszeitraum - vor Erhalt der Polizze. |
| |
|
| Versicherungsbestätigung |
Mit dieser bestätigt eine Versicherungsgesellschaft, dass
Versicherungsschutz gewährt wird bzw. im Schadensfall gegeben ist. |
| |
|
|
Beendigung des
Versicherungsvertrages |
Automatischer Ablauf des
Vertrages, Kündigung durch VN, Kündigung durch VR, Kündigung wegen
Schadensfall, einvernehmliche Lösung des Vertrages etc. |
| |
|
| Vertragsrücktritt |
Zu diesem ist der VR
berechtigt, wenn Antragssteller Antragsfragen falsch oder unrichtig
beantwortet hat. |
| |
|
|
Rechtspflichten |
Obliegenheiten können
gerichtlich nicht eingeklagt werden, die Einhaltung von Rechtspflichten
hingegen schon. |
| |
|
| Obliegenheiten |
sind Vorschriften, deren
Verletzung den VR leistungsfrei machen können. |
| |
|
| Prämienzahlungspflicht |
Dies ist die Pflicht des VN,
die Prämie rechtzeitig zur Einzahlung zu bringen. Die Nichtzahlung der
Prämie ist durch den VR gerichtlich einklagbar. |
| |
|
|
Vorvertragliche
Anzeigepflicht |
Dies ist eine Obliegenheit
des VN, dem VR alle bekannten und wichtigen Umstände für den beantragten
Versicherungsvertrag bekannt zu geben. |
| |
|
| Rettungspflicht |
Dies ist eine Obliegenheit
(und natürlich auch eine Selbstverständlichkeit) im Schadensfall bei der
Bergung von verletzten Personen mitzuhelfen. |
| |
|
| Doppelversicherung |
Dies ist die mehrfache
Versicherung ein und desselben Risikos. Bei der Sachversicherung könnte
hier auch betrügerische Absicht vorliegen. |
| |
|
| Klage gegen den VR ? |
Sollte der VR im
Schadensfall die vereinbarte Leistung nicht erbringen, so ist dies
einklagbar, da die Leistungserbringung eine Rechtspflicht des VR ist. |
| |
|
| Qualifizierte Mahnung |
Der VR kann den bestehenden
Vertrag fristlos kündigen, nachdem er eine qualifizierte Mahnung an den VN
gesendet hat. |
| |
|
| Nachfrist |
Dies ist der Zeitraum den
der VR dem VN setzt, um die überfällige Prämie schnellst-möglich zur
Einzahlung zu bringen und den Versicherungsschutz nicht zu verlieren. |
| |
|
|
Krankenversicherungsträger |
Dies sind in der
Sozialversicherung u.a. die Gebietskrankenkasse oder auch die
Sozialversicherungsanstalt der Bauern. |
| |
|
|
Pensionsversicherungsträger |
Pensionsversicherungsträger
in der Sozialversicherung ist u.a. die Pensions-versicherungsanstalt. |
| |
|
| Unfallversicherungsträger |
Dies ist in der gesetzlichen
Sozialversicherung die AUVA (Allgemeine Unfall- versicherungsanstalt). |
| |
|
| ASVG |
Dies ist das Allgemeine
Sozialversicherungsgesetz. |
| |
|
| BSVG |
Dies ist das
Bauern-Sozialversicherungsgesetz. |
| |
|
| GSVG |
Dies ist das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz (für Selbständige). |
| |
|
| Anspruch
Krankenversicherung |
Anspruch auf Leistungen aus
der gesetzlichen Krankenversicherung haben der Versicherte sowie bestimmte
Angehörige (meist Ehepartner, Kinder). |
| |
|
| Beitragshöhe
gesetzliche Sozialversicherung |
Faktoren für die Ermittlung
der Beitragshöhe sind die Beitragsgrundlage und der Beitragssatz. |
| |
|
| Krankenversicherung bei
Unternehmern |
Der Beitrag der Unternehmer
für die Krankenversicherung richtet sich nach dem im letzten
Steuerbescheid enthaltenen Einkommens. |
| |
|
| Finanzierung
Arbeitsunfall-versicherung |
Diese wird ausschließlich
vom Arbeitgeber finanziert. |
| |
|
| Pflegegeld |
Das Ausmaß dafür richtet
sich nach dem Pflegebedarf, welcher in verschiedene Stufen eingeteilt ist. |
| |
|
| Bergungskosten
Hubschrauber |
Die Beförderung bis ins Tal
bei Sportunfällen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht
übernommen. |
| |
|
| ASVG-Krankengeld |
Die Höhe hängt von vom
Einkommen und der Dauer des Krankenstandes ab. |
| |
|
| Zahnersatz |
Festsitzender Zahnersatz
wird von der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel nicht bezahlt. |
| |
|
| Gesetzliche
Unfallversicherung |
Gedeckt und geregelt in der
gesetzlichen Unfallversicherung sind Arbeitsunfälle sowie klar definierte
Berufskrankheiten. |
| |
|
| Rehabilitation |
Dies sind medizinische,
berufliche und soziale Maßnahmen, damit der Versehrte wieder an Platz
zurück kommt, an dem er vor dem Unfall gewesen ist. |
| |
|
| Versehrtenrente |
Diese gebührt ab 20 %
Minderung der Erwerbsfähigkeit. |
| |
|
| Hinterbliebenenrente |
Diese wird geleistet, wenn
der Tod die Folge eines Arbeitsunfalls ist. |
| |
|
| Witwenpension |
Diese ist eine
Hinterbliebenenpension, bis maximal 60 % der Pension des bzw. der
Verstorbenen. |
| |
|
| Pensionsalter Frauen |
Dieses wird schrittweise ab
dem Jahr 2024 angehoben, sodass das Regelpensionsalter auch für Frauen bei
65 Jahren sein wird. |
| |
|
| Voraussetzung Pension |
Eine der Voraussetzung für
die Gewährung einer Pension ist die Erfüllung der Wartezeit. |
| |
|
| Pensionshöhe |
Diese ist abhängig von der
Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate. |
| |
|
| Pensionskonto |
Darauf werden die
Beitragsgrundlagen für die erworbenen Versicherungsmonate erfasst. |
| |
|
| Durchrechungszeitraum |
Dieser wird nach aktueller
gesetzlicher Lage schrittweise auf 40 Jahre angehoben. |
| |
|
| Höhe der Pension |
Es können maximal 80 %
Pensionsprozente (ohne Bonusprozente) erworben werden. |
| |
|
| Bruttopension |
Von dieser werden
Krankenversicherungsbeitrag sowie Lohnsteuer abgezogen. |
| |
|
| Versicherungssumme |
Dies ist bei der privaten
Lebensversicherung frei wählbar. |
| |
|
| Auszahlung der
Versicherungssumme |
Diese wird ausbezahlt
entweder am Ende der Laufzeit oder bei Ableben der versicherten Person und
zwar inklusive der bis dahin angefallenen Gewinnbeteiligungen. |
| |
|
| Erlebensversicherung |
Diese dient vor allem zur
Absicherung der eigenen Lebensabends. |
| |
|
| Rentenversicherung |
Diese dient hauptsächlich
zum Ausgleich für die eigene Altersvorsorge. |
| |
|
| Ablebensversicherung |
Diese dient meist zur
Absicherung der Hinterbliebenen und wird auch bei Finanzierungen zur
Besicherung von Krediten und Darlehen herangezogen. |
| |
|
| Rentenoption |
Der VN kann bei
Vertragsablauf seiner Lebensversicherung bestimmen, ob der das Kapital auf
einmal oder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt bekommt. |
| |
|
| Richtigkeit der Antworten
im Antrag |
Für die Richtigkeit der bei
Antragsstellung angeführten Antworten ist der VN. |
| |
|
| Prämienhöhe bei der
Lebensversicherung |
Diese ist abhängig von der
Höhe der Versicherungssumme, der Art des Tarifes sowie vom Alter und
Gesundheitszustand der versicherten Person. |
| |
|
| Gültigkeit einer Unfall-
bzw. einer Lebensversicherung |
Diese gelten weltweit und
zwar 24 Stunden rund um die Uhr. |
| |
|
| Rückkaufswert einer
Lebensversicherung |
Dies ist jener Wert der an
den VN ausbezahlt wird vor Ablauf des Vertrages. |
| |
|
| Prämienfreistellung |
Der VN teilt dem VR mit,
dass er für eine bestimmte Zeit oder bis zum Ende des Vertrages keine
Prämien mehr für seine kapital bildende Lebensversicherung bezahlt. |
| |
|
| Private
Unfallversicherung |
Die Antragsstellung bzw. der
Abschluss dafür erfolgt auf freiwilliger Basis. |
| |
|
| Gliedertaxe |
Mit dieser Aufstellung wird
der Grad der dauernden Invalidität festgestellt. |
| |
|
| Was ist ein Unfall ? |
Dies ist eine plötzlich von
außen einwirkende Schädigung des Körpers. |
| |
|
| Zeckenbiss |
Dies ist ein versichertes
Risiko in der privaten Unfallversicherung. |
| |
|
| Nicht versicherbare
Personen in der priv. Unfallversicherung |
Dies sind Personen mit z.
Bsp. schwerem Nervenleiden oder einer Geisteskrankheit. |
| |
|
| Krankheit |
Dies ist auf Basis der
medizinischen Erkenntnisse ein abnormaler körperlicher oder geistiger
Zustand. |
| |
|
| Verlust
Versicherungsschutz bei privater Krankenversicherung |
Dies trifft z. Bsp. zu, wenn
ein missbräuchlicher Genuss von Alkohol oder Suchtgiften vorliegt, ebenso
bei Entziehungskuren oder -maßnahmen. |
| |
|
| Durchschnitts-Steuersatz |
Die
Durchschnitts-Steuersätze nach dem österreichischen
Einkommenssteuer-gesetz betragen 23 %, 33,5 % oder 50 %. |
| |
|
| Steuerabsetzbetrag |
Dieser vermindert die
festgesetzte Steuerleistung. |
| |
|
| Werbungskostenpauschale |
Diese beträgt jährlich €
132,--. |
| |
|
| Grenze der Geltendmachung
von Sonderausgaben |
Ab einem Jahreseinkommen von
€ 50.900,-- ist die Berücksichtigung von Sonderausgaben nicht mehr
möglich. |
| |
|
| Kapitalertragssteuer |
Diese wird vom Zinsgewinn
des Sparguthabens in Höhe von 25 % einbehalten und von den Banken direkt
an das Finanzamt abgeführt. |
| |
|
| Höhe der
Versicherungssteuer |
In der Krankenversicherung
gibt es 1 % Versicherungssteuer, in der Unfall- und der Lebensversicherung
sind es 4 % und in der Sachversicherung 11 %. |