VERSICHERUNGSVERGLEICH-PRÄMIE  

Prämie.

                                                                                        

Die Versicherungsprämie ist der Preis für die "Ware" Versicherungsschutz. Die Höhe der Prämie hängt natürlich davon ab, um welche Versicherungssparte es sich handelt und wie groß das Versicherungsrisiko ist.

 

Wie kann nun die Versicherungsgesellschaft in den einzelnen Versicherungssparten eine Prämie berechnen, wenn die Tatsache und die Höhe eines möglichen Schadens so ganz vom Zufall abhängen ?

 

Zwei Punkte sind neben der gänzlichen oder teilweisen Erfüllung der Kriterien der Versicherbarkeit für die Prämienberechnung in der Schadensversicherung notwendig und wichtig: die Schadensstatistik und das Gesetz der großen Zahl. In der Schadensstatistik müssen durch fortlaufende und und lückenlose Beobachtungen während vieler Jahre die Anzahl bestimmter Schäden berechnet werden. Da diese Schäden im Laufe der Jahre natürlich auch schwanken können, muss der durchschnittliche Wert aus mehreren Jahren ermittelt werden.

 

Denken Sie zum Beispiel an eine Feuerversicherung für ein Gebäude - hier kommt es ganz stark darauf an, aus welchem Material das Gebäude erstellt wurde. Wurde es massiv aus Ziegeln und Beton erbaut oder handelt es sich um ein Fertighaus aus früheren Jahren, welches im Brandfall sehr schnell lichterloh brennt, sodass - trotz raschem Rufen der Feuerwehr - die totale Zerstörung der Baulichkeit gar nicht mehr abgewendet werden kann.

 

Einen großen Einfluss auf die Prämie hat aber natürlich auch die Höhe der Versicherungssumme - beim Brand einer kleinen Wohnung ist für den versicherten Wohnungsinhalt wesentlich weniger an Versicherungsleistungen aufzubringen als z. Bsp. für ein Ein- oder Zweifamilienhaus samt der gesamten Einrichtung.

 

Die von der Versicherungsgesellschaft eingenommenen Prämien werden naturgemäß dazu verwendet, im Schadensfall entsprechende Versicherungsleistungen vorzunehmen. Wie bei jedem anderen Unternehmen gibt es aber auch Unternehmenskosten, die ebenso dadurch abgedeckt bzw. bezahlt werden müssen. Wie jedes andere Unternehmen muss auch eine Versicherungsgesellschaft aus den Einnahmen die unternehmerischen Ausgaben abdecken können. Manche Leute sprechen davon, dass Versicherungen und Banken riesige Paläste von den eingenommenen Prämien bauen und glauben, dass diese Unternehmen Geld im Überfluss haben. Nun, das mit dem Bau von Gebäuden stimmt schon - diese werden aber entsprechend vermietet, um daraus zum Beispiel für die kapital bildenden Lebensversicherungen entsprechende Gewinne zu erwirtschaften, damit diese den Kunden bei Ablauf der abgeschlossenen Lebensversicherungen mit möglichst hoher Rendite zu den erfolgten Prämienleistungen ausgezahlt werden können.

 

Wichtig bei einer Versicherungsprämie ist aber auf jeden Fall, dass diese zum vorgeschriebenen Zeitpunkt pünktlich einbezahlt wird! Ein eventueller Prämienzahlungsverzug ist gesetzlich genau geregelt und findet sich im § 38 VersVg (Erstprämienzahlungsverzug) sowie im § 39 VersVG (Folgeprämienzahlungsverzug) wieder. Um den beantragten Versicherungsschutz entsprechend zu gewährleisten, muss die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer mit einer qualifizierten Aufforderung zur zeitgerechten Zahlung der hinweisen. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der Frist, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und es kann zur Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft führen - der Kunde hat in diesem Fall keinen Versicherungsschutz. Auch bei Bezahlung einer Folgeprämie - also, wenn der Versicherungsvertrag schon seit einiger Zeit besteht - kann es bei Nichtbezahlung der Prämie zu großen Problemen kommen.

 

Am besten Sie nützen zur fristgerechten und vollständigen Bezahlung der Versicherungsprämien die Möglichkeit des Bankeinzuges - damit haben Sie vorgesorgt, dass es zu keinerlei Problemen in diesem Themenbereich kommen kann. Außerdem haben Sie die Möglichkeit - sollte es wirklich einmal zu einem nicht gerechtfertigten Bankeinzug kommen - innerhalb einer Frist von 50 Tagen den erfolgten Bankeinzug zu beeinspruchen und rückbuchen zu lassen.

 

Wenn Sie künftig weniger Prämie zahlen möchten, dann sollten Sie mich kontaktieren!

 

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Versicherungsvergleich - Versicherungsberatung - Versicherungsfachmann

Günter Zechmann

Niederösterreichische Versicherung AG

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