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Die Versicherungsprämie ist der Preis für die
"Ware" Versicherungsschutz. Die Höhe der Prämie hängt natürlich davon ab, um welche
Versicherungssparte es sich handelt und wie groß das Versicherungsrisiko
ist.
Wie kann nun die Versicherungsgesellschaft in
den einzelnen Versicherungssparten eine Prämie berechnen, wenn die Tatsache
und die Höhe eines möglichen Schadens so ganz vom Zufall abhängen ?
Zwei Punkte sind neben der gänzlichen oder
teilweisen Erfüllung der Kriterien der Versicherbarkeit für die
Prämienberechnung in der Schadensversicherung notwendig und wichtig: die
Schadensstatistik und das Gesetz der großen Zahl. In der Schadensstatistik
müssen durch fortlaufende und und lückenlose Beobachtungen während vieler
Jahre die Anzahl bestimmter Schäden berechnet werden. Da diese Schäden im
Laufe der Jahre natürlich auch schwanken können, muss der durchschnittliche
Wert aus mehreren Jahren ermittelt werden.
Denken Sie zum Beispiel an eine
Feuerversicherung für ein Gebäude - hier kommt es ganz stark darauf an, aus
welchem Material das Gebäude erstellt wurde. Wurde es massiv aus Ziegeln und
Beton erbaut oder handelt es sich um ein Fertighaus aus früheren Jahren,
welches im Brandfall sehr schnell lichterloh brennt, sodass - trotz raschem
Rufen der Feuerwehr - die totale Zerstörung der Baulichkeit gar nicht mehr
abgewendet werden kann.
Einen großen Einfluss auf die Prämie hat aber
natürlich auch die Höhe der Versicherungssumme - beim Brand einer kleinen
Wohnung ist für den versicherten Wohnungsinhalt wesentlich weniger an
Versicherungsleistungen aufzubringen als z. Bsp. für ein Ein- oder
Zweifamilienhaus samt der gesamten Einrichtung.
Die von der Versicherungsgesellschaft
eingenommenen Prämien werden naturgemäß dazu verwendet, im Schadensfall
entsprechende Versicherungsleistungen vorzunehmen. Wie bei jedem anderen
Unternehmen gibt es aber auch Unternehmenskosten, die ebenso dadurch
abgedeckt bzw. bezahlt werden müssen. Wie jedes andere Unternehmen muss auch
eine Versicherungsgesellschaft aus den Einnahmen die unternehmerischen
Ausgaben abdecken können. Manche Leute sprechen davon, dass Versicherungen
und Banken riesige Paläste von den eingenommenen Prämien bauen und glauben,
dass diese Unternehmen Geld im Überfluss haben. Nun, das mit dem Bau von
Gebäuden stimmt schon - diese werden aber entsprechend vermietet, um daraus
zum Beispiel für die kapital bildenden Lebensversicherungen entsprechende
Gewinne zu erwirtschaften, damit diese den Kunden bei Ablauf der
abgeschlossenen Lebensversicherungen mit möglichst hoher Rendite zu den
erfolgten Prämienleistungen ausgezahlt werden können.
Wichtig bei einer Versicherungsprämie ist aber
auf jeden Fall, dass diese zum vorgeschriebenen Zeitpunkt pünktlich
einbezahlt wird! Ein eventueller Prämienzahlungsverzug ist gesetzlich genau
geregelt und findet sich im § 38 VersVg (Erstprämienzahlungsverzug) sowie im
§ 39 VersVG (Folgeprämienzahlungsverzug) wieder. Um den beantragten
Versicherungsschutz entsprechend zu gewährleisten, muss die
Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer mit einer qualifizierten
Aufforderung zur zeitgerechten Zahlung der hinweisen. Zahlt der Kunde nicht
innerhalb der Frist, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten und es
kann zur Leistungsfreiheit der Versicherungsgesellschaft führen - der Kunde hat in diesem Fall keinen
Versicherungsschutz. Auch bei Bezahlung einer Folgeprämie - also, wenn der
Versicherungsvertrag schon seit einiger Zeit besteht - kann es bei
Nichtbezahlung der Prämie zu großen Problemen kommen.
Am besten Sie nützen zur fristgerechten und
vollständigen Bezahlung der Versicherungsprämien die Möglichkeit des
Bankeinzuges - damit haben Sie vorgesorgt, dass es zu keinerlei Problemen in
diesem Themenbereich kommen kann. Außerdem haben Sie die Möglichkeit -
sollte es wirklich einmal zu einem nicht gerechtfertigten Bankeinzug kommen
- innerhalb einer Frist von 50 Tagen den erfolgten Bankeinzug zu beeinspruchen
und rückbuchen zu lassen. |