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Der Eintritt eines Schadens bzw. Schadensfalles
ist immer unangenehm und in der Folge mit einer Geldleistung zur
Wiedergutmachung verbunden. Um einen Versicherungsfall handelt es sich dann,
wenn es dafür eine bestehende Versicherung gibt.
Wenn Sie entsprechende Versicherungen
abgeschlossen haben und sich innerhalb der versicherten Risken ein Schadensfall
ergibt, so ist es wichtig, dass Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Ihren
Verpflichtungen zur Hilfeleistung bei Personenschaden, Absicherung der
Unfallstelle und Maßnahmen zur Verringerung des Schadens nachkommen!
Schäden, bei denen Personen verletzt werden, sind
stets - nachdem die Rettung verständigt wurde - auch der nächsten
Polizei-Dienststelle zu melden. Die Exekutive ist auch dann zu rufen, wenn es
sich um Eigentumsdelikte handelt (Einbruch in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus,
Einbruch in Ihr Auto, Autodiebstahl, Unfall mit Fahrerflucht etc). Geben Sie z.
Bsp. bei einem Verkehrsunfall niemals an Ort und Stelle ein Schuld-Eingeständnis
ab, verwenden Sie ausschließlich den Europäischen Unfallbericht und geben Sie in
Ihrer Spalte der Unfallschilderung die Punkte an, die Ihrer Meinung nach
zutreffen. Oftmals befindet man sich bei einem Unfall in einem Schockzustand
oder man wird vom Unfallgegner genötigt, vor Ort gleich das Verschulden am
Unfall zu übernehmen. Nicht selten ergibt sich bei einer Unfallrekonstruktion,
dass das alleinige Verschulden gar nicht gegeben ist, sondern unter Umständen
beide Unfallsgegner ein Verschulden trifft. Dies herauszufinden ist Aufgabe der
jeweiligen KFZ- Haftpflichtversicherung.
Sobald sämtliche erforderlichen Verständigungen
der Behörden durchgeführt sind, müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über
den Schadensfall informieren. Wenn Sie bereits mein Kunde sind, dann
verständigen Sie mich bitte unverzüglich telefonisch, per Telefax oder per
e-mail -
über meine beiden Handy-Nummern 0664/80109/5966 sowie 0650/ 27 06 958 bin ich
rund um die Uhr erreichbar (natürlich auch sonn- und feiertags).
Mit dem entsprechenden Schadensformular werden wir
prompt unsere Schadensabteilung informieren und sämtliche für diesen
Schadensfall verfügbaren Informationen weiterleiten (polizeiliche
Anzeige-Bestätigungen, Zeugenaussagen, dokumentierende Fotos etc.).
Wenn es sich um einen Schadensfall aus der
Haftpflichtversicherung handelt, so ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die
Regulierung den Kollegen in der Schadensabteilung überlassen. Eine
Haftpflichtversicherung ist dazu da, gerechtfertigte Schadensabgeltungen
durchzuführen, aber auch um ungerechtfertigte Schadensforderungen
zurückzuweisen!
Wenn Sie noch nicht mein Kunde sind, aber Probleme
damit haben, dass Ihre derzeitige Versicherungsgesellschaft Ihnen die Erledigung eines Schadensfalles ablehnt oder
verweigert, können Sie mich jederzeit und kostenlos kontaktieren. Mit genauer
Prüfung der Unterlagen aus Ihrem Versicherungsvertrag unterstütze ich Sie sehr
gerne, dass Sie Ihre gerechtfertige Leistung aus Ihrem Versicherungsvertrag
erhalten! Am besten ist es aber, wenn ich für Sie einen
Versicherungsvergleich durchführen darf, Sie sich dabei von den erheblichen
Unterschieden selbst überzeugen können und ich für Sie künftig Ihr
Versicherungsberater und Versicherungsfachmann sein darf! Ich freue mich auf
Ihre Kontaktaufnahme! |