VERSICHERUNGSVERGLEICH-SCHADENSFALL  

Schaden.

                                                                                         

Der Eintritt eines Schadens bzw. Schadensfalles ist immer unangenehm und in der Folge mit einer Geldleistung zur Wiedergutmachung verbunden. Um einen Versicherungsfall handelt es sich dann, wenn es dafür eine bestehende Versicherung gibt.

 

Wenn Sie entsprechende Versicherungen abgeschlossen haben und sich innerhalb der versicherten Risken ein Schadensfall ergibt, so ist es wichtig, dass Sie zum Zeitpunkt des Schadensfalles Ihren Verpflichtungen zur Hilfeleistung bei Personenschaden, Absicherung der Unfallstelle und Maßnahmen zur Verringerung des Schadens nachkommen!

 

Schäden, bei denen Personen verletzt werden, sind stets - nachdem die Rettung verständigt wurde - auch der nächsten Polizei-Dienststelle zu melden. Die Exekutive ist auch dann zu rufen, wenn es sich um Eigentumsdelikte handelt (Einbruch in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus, Einbruch in Ihr Auto, Autodiebstahl, Unfall mit Fahrerflucht etc). Geben Sie z. Bsp. bei einem Verkehrsunfall niemals an Ort und Stelle ein Schuld-Eingeständnis ab, verwenden Sie ausschließlich den Europäischen Unfallbericht und geben Sie in Ihrer Spalte der Unfallschilderung die Punkte an, die Ihrer Meinung nach zutreffen. Oftmals befindet man sich bei einem Unfall in einem Schockzustand oder man wird vom Unfallgegner genötigt, vor Ort gleich das Verschulden am Unfall zu übernehmen. Nicht selten ergibt sich bei einer Unfallrekonstruktion, dass das alleinige Verschulden gar nicht gegeben ist, sondern unter Umständen beide Unfallsgegner ein Verschulden trifft. Dies herauszufinden ist Aufgabe der jeweiligen KFZ- Haftpflichtversicherung.

 

Sobald sämtliche erforderlichen Verständigungen der Behörden durchgeführt sind, müssen Sie Ihre Versicherungsgesellschaft über den Schadensfall informieren. Wenn Sie bereits mein Kunde sind, dann verständigen Sie mich bitte unverzüglich telefonisch, per Telefax oder per e-mail - über meine beiden Handy-Nummern 0664/80109/5966 sowie 0650/ 27 06 958 bin ich rund um die Uhr erreichbar (natürlich auch sonn- und feiertags).

 

Mit dem entsprechenden Schadensformular werden wir prompt unsere Schadensabteilung informieren und sämtliche für diesen Schadensfall verfügbaren Informationen weiterleiten (polizeiliche Anzeige-Bestätigungen, Zeugenaussagen, dokumentierende Fotos etc.).

 

Wenn es sich um einen Schadensfall aus der Haftpflichtversicherung handelt, so ist es unbedingt erforderlich, dass Sie die Regulierung den Kollegen in der Schadensabteilung überlassen. Eine Haftpflichtversicherung ist dazu da, gerechtfertigte Schadensabgeltungen durchzuführen, aber auch um ungerechtfertigte Schadensforderungen zurückzuweisen!

 

Wenn Sie noch nicht mein Kunde sind, aber Probleme damit haben, dass Ihre derzeitige Versicherungsgesellschaft Ihnen die Erledigung eines Schadensfalles ablehnt oder verweigert, können Sie mich jederzeit und kostenlos kontaktieren. Mit genauer Prüfung der Unterlagen aus Ihrem Versicherungsvertrag unterstütze ich Sie sehr gerne, dass Sie Ihre gerechtfertige Leistung aus Ihrem Versicherungsvertrag erhalten! Am besten ist es aber, wenn ich für Sie einen Versicherungsvergleich durchführen darf, Sie sich dabei von den erheblichen Unterschieden selbst überzeugen können und ich für Sie künftig Ihr Versicherungsberater und Versicherungsfachmann sein darf! Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!

 

Vermeiden Sie finanzielle Belastungen im Schadensfall und kontaktieren Sie mich jetzt für einen Versicherungsvergleich - absolut kostenlos und unverbindlich für Sie!

 

 

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Versicherungsvergleich - Versicherungsberatung - Versicherungsfachmann

Günter Zechmann

Niederösterreichische Versicherung AG

A-2340 Mödling, Enzersdorfer Strasse 7


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