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Im Bereich der Steuern - insbesondere bei der Lohn- und Einkommenssteuer -
gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie den
Steueraufwand reduzieren, sich Steuern vom Finanzamt zurückholen oder
Steuern sparen können.
Eine umfassende Analyse bzw. Besprechung zu diesem Thema kann ich Ihnen am
besten im Rahmen eines persönlichen Gespräches anbieten.
Als erste Grob-Information erwähne ich an dieser Stelle 3 Beispiele:
Die jährliche Arbeitnehmerveranlagung:
Keine Angst oder Bedenken wegen der umfangreichen Formulare - der
Finanzminister empfiehlt es ja sogar, sich jährlich
mit dem Jahreslohnsteuerausgleich zuviel bezahlte Lohn- bzw.
Einkommenssteuer wieder zurück zu holen. Hier können Sie
zahlreiche Aufwendungen zur Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage
geltend machen. Die bekanntesten Punkte sind z. Bsp. der jährliche
Kirchenbeitrag und im Bereich der Personen-Versicherungen bezahlte Prämien
für Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder freiwillige Weiterversicherungen. Hier gibt es
die so genannten "Topf-Sonderausgaben". Aber auch einige weitere außergewöhnliche Belastungen im jeweils
vorangegangenen Jahr können Sie steuerlich geltend machen.
Ich helfe Ihnen sehr gerne dabei, Ihre Arbeitnehmerveranlagung
durchzuführen.
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Zukunftspension mit staatlicher Förderung:
Das Regelpensionsalter wurde durch die Pensionsharmonisierung mit
Wirksamkeit seit 01.01.2005 bei Männer auf 65 Jahre hinauf gesetzt. Bei
Frauen ist das Pensionsantrittsalter im Moment zwar noch bei 60 Jahren -
in den Jahren zwischen 2022 - 2034 wird aber auch bei den Frauen das
Pensionsantrittsalter auf 65 Jahre angehoben. Statt der bisher 15 besten
Jahre wird der Durchrechnungszeitraum jedes Jahr erhöht, sodass
schlussendlich im Jahre 2028 der Durchrechnungszeit auf 40 Jahre
verlängert ist. Und da gibt es ja auch noch das Thema der Wartzeit bis zum
Anspruch der gesetzlichen Alterspension. Viele rechtliche und gesetzliche
Angelegenheiten haben sich zum Thema Pension geändert - es wird höchste
Zeit, dass Sie mit vorhandenen Möglichkeiten die Initiative ergreifen - egal in
welchem Alter Sie sich befinden.
Nützen Sie die staatliche geförderte Pension und sichern Sie sich den
jährlichen Zuschuss dazu vom Finanzminister. Ich berechne gerne entsprechende Beispiele für Sie, damit Sie auch in Ihrer
Pension den erreichten Lebensstandard entsprechend halten können!
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Das Gehaltsumwandlungsmodell:
Jeder uneingeschränkt steuerpflichtige Österreicher (und dies sind wir
praktisch alle) hat nach dem Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit, vor Abzug seiner Abgaben zur gesetzlichen
Sozialversicherung sowie vor Abzug seiner Lohnsteuer- und
Einkommenssteuer-Pflicht die Möglichkeit, den Betrag von jährlich € 300,-- zu sparen - dies
entspricht monatlich einem Betrag von € 25,--. Die Grundlage für dieses
Modell bietet das Einkommensteuergesetz gem. § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a in
Verbindung mit den Lohnsteuerrichtlinien 2002.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren dazu ganz einfach den Abschluss
dieses Gehaltsumwandlungsmodells, der Arbeitnehmer ist der
Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber ist der Prämienzahler. Die
Inanspruchnahme dieser Möglichkeit spart Steuern und Kosten bei Arbeitgeber und
Arbeitnehmer!
Bei einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie sehr gerne über die
entsprechenden Details. Wenn Sie nicht mehr als erforderlich Steuern
zahlen möchten, dann sollten Sie mich kontaktieren!
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