VERSICHERUNGSVERGLEICH-STEUERN  

Steuern - die möglichen Steuervorteile!

         

Im Bereich der Steuern - insbesondere bei der Lohn- und Einkommenssteuer - gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie den Steueraufwand reduzieren, sich Steuern vom Finanzamt zurückholen oder Steuern sparen können.

 

Eine umfassende Analyse bzw. Besprechung zu diesem Thema kann ich Ihnen am besten im Rahmen eines persönlichen Gespräches anbieten.

 

Als erste Grob-Information erwähne ich an dieser Stelle 3 Beispiele:

 

Die jährliche Arbeitnehmerveranlagung:

 

Keine Angst oder Bedenken wegen der umfangreichen Formulare - der Finanzminister empfiehlt es ja sogar, sich jährlich mit dem Jahreslohnsteuerausgleich zuviel bezahlte Lohn- bzw. Einkommenssteuer wieder zurück zu holen. Hier können Sie zahlreiche Aufwendungen zur Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage geltend machen. Die bekanntesten Punkte sind z. Bsp. der jährliche Kirchenbeitrag und im Bereich der Personen-Versicherungen bezahlte Prämien für Lebensversicherungen, Unfallversicherungen oder freiwillige Weiterversicherungen. Hier gibt es die so genannten "Topf-Sonderausgaben". Aber auch einige weitere außergewöhnliche Belastungen im jeweils vorangegangenen Jahr können Sie steuerlich geltend machen. Ich helfe Ihnen sehr gerne dabei, Ihre Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen.

 

Steuern

Zukunftspension mit staatlicher Förderung:

 

Das Regelpensionsalter wurde durch die Pensionsharmonisierung mit Wirksamkeit seit 01.01.2005 bei Männer auf 65 Jahre hinauf gesetzt. Bei Frauen ist das Pensionsantrittsalter im Moment zwar noch bei 60 Jahren - in den Jahren zwischen 2022 - 2034 wird aber auch bei den Frauen das Pensionsantrittsalter auf 65 Jahre angehoben. Statt der bisher 15 besten Jahre wird der Durchrechnungszeitraum jedes Jahr erhöht, sodass schlussendlich im Jahre 2028 der Durchrechnungszeit auf 40 Jahre verlängert ist. Und da gibt es ja auch noch das Thema der Wartzeit bis zum Anspruch der gesetzlichen Alterspension. Viele rechtliche und gesetzliche Angelegenheiten haben sich zum Thema Pension geändert - es wird höchste Zeit, dass Sie mit vorhandenen Möglichkeiten die Initiative ergreifen - egal in welchem Alter Sie sich befinden. Nützen Sie die staatliche geförderte Pension und sichern Sie sich den jährlichen Zuschuss dazu vom Finanzminister. Ich berechne gerne entsprechende Beispiele für Sie, damit Sie auch in Ihrer Pension den erreichten Lebensstandard entsprechend halten können!

 

Das Gehaltsumwandlungsmodell:

 

Jeder uneingeschränkt steuerpflichtige Österreicher (und dies sind wir praktisch alle) hat nach dem Einkommenssteuergesetz die Möglichkeit, vor Abzug seiner Abgaben zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie vor Abzug seiner Lohnsteuer- und Einkommenssteuer-Pflicht die Möglichkeit, den Betrag von jährlich € 300,-- zu sparen - dies entspricht monatlich einem Betrag von € 25,--. Die Grundlage für dieses Modell bietet das Einkommensteuergesetz gem. § 3 Abs. 1 Z. 15 lit. a in Verbindung mit den Lohnsteuerrichtlinien 2002.

 

Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren dazu ganz einfach den Abschluss dieses Gehaltsumwandlungsmodells, der Arbeitnehmer ist der Versicherungsnehmer und der Arbeitgeber ist der Prämienzahler. Die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit spart Steuern und Kosten bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer!

 

Bei einem persönlichen Gespräch informiere ich Sie sehr gerne über die entsprechenden Details. Wenn Sie nicht mehr als erforderlich Steuern zahlen möchten, dann sollten Sie mich kontaktieren!

 

 

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Versicherungsvergleich - Versicherungsberatung - Versicherungsfachmann

Günter Zechmann

Niederösterreichische Versicherung AG

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